Liebe Mitglieder,

es gibt Neuigkeiten vom Sportamt – wir haben die Möglichkeit unter Auflagen unsere Tennisanlage zu eröffnen. Diese lauten:

Bezugnehmend auf die Vierte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung vom 21.04.2020 wird für die Sportart Tennis unter folgenden Voraussetzung die Nutzung der spezifischen Sportanlagen erlaubt.

  1. Die Sportstätte muss bei der Vergabestelle beantragt werden (mit entsprechender Nutzungszeit und Anzahl der Personen)
  2. Den Auflagen/Vorgaben der Vierte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung vom 21.04.2020 müssen zwingend umgesetzt werden
  3. Der Verein verpflichtet sich zur Einhaltung und Kontrolle der Vierte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung vom 21.04.2020 auf der von Ihnen genutzten Sportanlage
  4. Der Verein gibt spätestens am Folgetag dem Schul- und Sportamt eine Mitteilung über die Anzahl der Nutzer und der Nutzungsdauer
  5. Es sind maximal nur 2. Spieler / Nutzer pro Spielfeld / Tennis Court erlaubt
  6. Sporthallen und Sportfunktionsgebäude auf der Sportanlage bleiben weiter bis aus Weiteres für jegliche Nutzung gesperrt auch die WC´s
  7. Der Verein verpflichtet sich, die Übungsleiter vor der Nutzung der Sportanlage aktenkundig über die Bestimmungen / Vorgaben zu belehren
  8. Die Nutzungszeiten sind Mo-Sa von 08:00 Uhr- 20:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 9:00 Uhr-13:00 Uhr und von 15:00-20:00 Uhr

 Der Vorstand arbeitet intensiv an der Umsetzung, da alle Auflagen vollumfänglich umzusetzen und zu berücksichtigen sind! Nur so haben wir die Möglichkeit eine Genehmigung zur Platzeröffnung zu erhalten.

 

Ein wichtiger Punkt ist hierbei die Anwesenheit eines Corona-Beauftragen / einer Corona-Beauftragten vor Ort.

Leider sind die bisherigen Rückmeldungen noch so gering, dass unter diesen Umständen eine Eröffnung nicht möglich sein wird.

Daher der nochmalige dringende Aufruf an Dich sich zu melden, wenn du als Corona-Beauftragte(r) fungieren möchtet.

Weiterhin werden wir ein (einfaches) Online-Platzreservierungssystem anschaffen, damit jeder vorab prüfen kann, ob Plätze frei sind.

Es wird zwingend erforderlich, dass vor Platznutzung eine Reservierung unter Nennung seines Namens und dem seines Mitspielers / seiner Mitspielerin erfolgt – ohne Reservierung ist Spielen verboten. Denn auf der Anlage dürfen nur 8 Personen (zzgl. Corona-Beauftragte(r)) anwesend sein und wir müssen alle Nutzungszeiten und die Anzahl der Nutzer an das Sportamt melden.

Weitere Details zur Platzreservierungssystem und eine „Information über verbindliche Regeln zur Ausübung des Tennissports“ folgen.

 

Arbeitseinsatz 09.05.

Der Arbeitseinsatz zur Platzeröffnung muss aufgrund der Corona-Auflagen auch mit einer geringen Anzahl an Mitgliedern erfolgen. Geplant ist der Aufbau für Samstag, den 09.05.2020 um 10 Uhr. Benötigt werden 6-7 Mitglieder.

Es ist zwingend notwendig sich vorher per Email an  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! anzumelden. Wir werden daraufhin Bestätigungen versenden und nur wer eine Bestätigung erhalten hat, kommt bitte zum Arbeitseinsatz.

Wir bitten darum nicht ohne Anmeldung einfach so vorbeizukommen, da wir die maximale Anzahl der Mitglieder auf der Anlage nicht überschreiten dürfen.

 

Sobald wir weitere / neue Informationen haben, geben wir sein an euch weiter.

Wir bitten bis dahin um Geduld und euer Verständnis.

 

Bleibt gesund!

Euer Vorstand

 

 

Liebe Mitglieder,

das Bezirksamt hat am 27.04.2020 eine Pressemitteilung zur Nutzung von Sportanlagen im Bezirk herausgegeben. Diese findet ihr im Anhang oder unter: 

https://www.berlin.de/ba-marzahn-hellersdorf/aktuelles/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.925744.php

Leider bleibt es dabei, dass unsere Sportanlage weiterhin noch geschlossen ist.

Die Tennisanlage gehört nicht dem Verein, wir sind nur Nutzer dieser Anlage und müssen uns an die Vorlagen / Auflagen des Bezirksamtes halten.

Wir bleiben selbstverständlich im Kontakt mit dem Bezirksamt und versuchen weiterhin zu klären, ob und unter welchen Bedingungen die Sportanlage Eugen-Roth-Weg mit den Tennisplätzen wieder eröffnet werden könnte.

Wir hoffen, dass die in der Pressemitteilung benannte Sondernutzungsmöglichkeit für Tennisanlagen bei uns Anwendung finden kann, auch wenn sich unsere Tennisplätze nicht auf einer Tennisanlage, sondern auf einer Sportanlage befinden.

Wir bitten bis dahin um Geduld und Euer Verständnis.

Bleibt gesund!
Euer Vorstand

Liebe Mitglieder,

am Dienstag (21.04.2020) wurde durch den Berliner Senat eine aktualisierte Corona-Verordnung verabschiedet. Diese beinhaltet auch Regelungen zur Nutzung der Sportstätten und zum „kontaktlosen Sport“, worunter unter bestimmten Umständen auch Tennis gezählt wird.

Wir haben uns sofort mit dem Sportamt des Bezirks Marzahn-Hellersdorf in Verbindung gesetzt und klären, ob und unter welchen Bedingungen die Sportanlage Eugen-Roth-Weg mit den Tennisplätzen wieder eröffnet werden könnte.

 

Eine Entscheidung durch das Sportamt ist noch nicht getroffen, so dass die Tennisanlage weiterhin gesperrt ist.

Es gibt zum jetzigen Zeitpunkt auch keinen benannten Zeitpunkt, wann eine Entscheidung getroffen werden wird.

 

Wir bleiben selbstverständlich dran und versuchen, so schnell wie möglich eine verbindliche Antwort zu erhalten und bitten bis dahin um Geduld und Euer Verständnis.

 

Bleibt gesund!
Euer Vorstand