Liebe Mitglieder,

am Dienstag (21.04.2020) wurde durch den Berliner Senat eine aktualisierte Corona-Verordnung verabschiedet. Diese beinhaltet auch Regelungen zur Nutzung der Sportstätten und zum „kontaktlosen Sport“, worunter unter bestimmten Umständen auch Tennis gezählt wird.

Wir haben uns sofort mit dem Sportamt des Bezirks Marzahn-Hellersdorf in Verbindung gesetzt und klären, ob und unter welchen Bedingungen die Sportanlage Eugen-Roth-Weg mit den Tennisplätzen wieder eröffnet werden könnte.

 

Eine Entscheidung durch das Sportamt ist noch nicht getroffen, so dass die Tennisanlage weiterhin gesperrt ist.

Es gibt zum jetzigen Zeitpunkt auch keinen benannten Zeitpunkt, wann eine Entscheidung getroffen werden wird.

 

Wir bleiben selbstverständlich dran und versuchen, so schnell wie möglich eine verbindliche Antwort zu erhalten und bitten bis dahin um Geduld und Euer Verständnis.

 

Bleibt gesund!
Euer Vorstand