Mitgliedsbeiträge
Auf der Grundlage von § 7 der Vereinssatzung und den Richtlinien der Finanzordnung hat die Mitgliederversammlung die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge richtet sich nach der Art der Mitgliedschaft und der jeweiligen Leistungsfähigkeit einzelner Mitgliedergruppen. Der Eintritt in den Verein erfordert neben des jährlichen Mitgliedsbeitrages eine einmalige Aufnahmegebühr.
Der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag beträgt für:
Mitgliedsart | jährlich |
jährlich (mit 20% Familienrabatt***) |
Erwachsenene Mitglieder | 150 Euro | 120 Euro |
Studenten und Auszubildende (Azubi) | 100 Euro | 80 Euro |
BFD / FSJ | 100 Euro | 80 Euro |
Rentner und Pensionäre | 100 Euro | 80 Euro |
Arbeitslose | 100 Euro | 80 Euro |
Kinder und Schüler | 60 Euro | 48 Euro |
Sonderbeitrag für Studenten und Azubi* (auf Antrag) | 50 Euro | entfällt |
Passive Mitglieder** | 30 Euro | entfällt |
Ehrenmitglieder | beitragsfrei | entfällt |
Zahlungsziel
Der Mitgliedsbeitrag ist bis Ende Februar eines entsprechenden Beitragsjahres zu entrichten. Gemäß Beitragsordnung können für jeden verspäteten Zahlungsmonat Verzugsgebühren in Höhe von 5 Euro je Verzugsmonat erhoben werden.
Der Jahresbeitrag ist unter Angabe des Mitgliedsnamens auf unser Vereinskonto zu überweisen.
Die Bankverbindung kann bei Gaby (kassenwart[at]tvblauweissbiesdorf.de] oder Daniel (d.bild[at]tvblauweissbiesdorf.de) erfragt werden; sie wurde zum Schutz gegen Missbrauch von der Homepage entfernt.
Aufnahmegebühr für neue Mitglieder
Jedes neue Mitglied hat beim Eintritt in den Verein eine Aufnahmegebühr zu zahlen. Die Gebühr beträgt 120 EUR für erwachsene Mitglieder bzw. 60 EUR für Kinder und Jugendliche (bis 18 Jahre).
Arbeitsstunden
Jedes Mitglied ist verpflichtet Arbeitsstunden abzuleisten - Erwachsene (ab 18 Jahre): 6 Stunden, Kinder und Jugendliche (16-17 Jahre): 3 Stunden.
Nicht geleistete Arbeitsstunden werden mit 5 Euro für unter 18-Jährige und 10 Euro für Erwachsene pro nicht geleisteter Stunde in Rechnung gestellt.